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Das neuartige Corona-Virus

Virus Bei dem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) handelt es sich – wie bei dem SARS-Virus (2003) – ­um ein beta-Coronavirus. Die ersten Patienten haben sich wahrscheinlich Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan (Provinz Hubei in China) angesteckt. Mittlerweile ist bekannt, dass das neue Coronavirus von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Coronaviren können neben Erkältungen auch schwere Infektionen der unteren Atemwege verursachen und zu Lungenentzündungen führen. Das neuartige Coronavirus 2019-nCoV scheint mit einem schwereren Verlauf einherzugehen.
Kriterien für
Verdachtsdiagnose
Wichtig ist die Kombination aus akuter respiratorischer Symptomatik von beliebiger Schwere / bzw. der klinische oder radiologische Nachweis einer Pneumonie UND der Aufenthalt im Risikogebiet vor allem China Wuhan bzw. der Kontakt zu einem bestätigten 2019-nCoV-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn.
Hygienemaßnahmen in der Praxis › Falls der Patient vorher anruft, insbesondere Reiseanamnese erfragen und den Patienten am Sprechstundenende einbestellen
› Ansonsten: Patient mit Mund-Nasen-Schutz versorgen (auf korrekten Sitz achten), Hände desinfizieren lassen und nach Möglichkeit von den anderen Patienten separieren
› Praxispersonal: Schutzkittel, Mund-Nasenschutz, Händedesinfektion, Handschuhe
› Basishygienemaßnahmen: Händehygiene, Husten- und Niesetikette, Abstand halten
Probenahme und Transport › Sie können unsere üblichen Abstrichtupfer (Copantupfer) verwenden
› Entnahme eines tiefen Nasen-Rachenabstrichs
› Abstrich bis zur Abholung im Kühlschrank lagern
› Sinnvoll ist die ergänzende Untersuchung auf andere respiratorische Viren (Influenza etc.)
› Zwingend sind Angaben zur Reiseanamnese und evtl. Kontakt zu erkrankten Personen
(siehe Falldefinition)
Erregernachweis Der Erregernachweis ist derzeit nur mittels PCR möglich.
Wir versenden dazu Ihre Proben an das Institut für Virologie der Universität Leipzig.
Meldepflicht › Sie als Praxis müssen bereits den Verdacht auf eine Atemwegsinfektion durch das neuartige Coronavirus ­namentlich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt melden.
› Wir als Labor melden dann namentlich ein positives PCR-Ergebnis.
Beurteilung der Ergebnisse › Ein bestätigter Fall (PCR positiv) sollte im Krankenhaus eine symptomatische Therapie entsprechend der Schwere der Erkrankung erhalten. Eine spezifische Therapie, die gegen das Virus selbst gerichtet ist, gibt es derzeit nicht.
› Ein negatives PCR-Ergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit 2019-nCoV nicht vollständig aus. Bei weiter bestehendem Verdacht sollte die PCR wiederholt werden. Ist sie erneut negativ, ist eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus ausgeschlossen.
Abrechnung › Für ambulante Fälle ist bei Erfüllung der Falldefinition wahrscheinlich eine Abrechnung als Kassenleistung möglich (eine EBM-Ziffer ist in Planung).
› Sind die Kriterien NICHT erfüllt, entstehen Kosten von ca. 60 Euro als IGeL-Leistung.
INFO Ausführlichere Informationen auf dem aktuellsten Stand und die Risikogebiete finden Sie unter: www.rki.de/ncov


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