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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Laut §12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist auch die alphaomega Labor GbR zur Einrichtung eines internen Meldekanals verpflichtet.
Zusätzlich steht ein externer Meldekanal zur Verfügung.

Hinweisgeber können Verstöße melden, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen und Strafnormen nach deutschem Recht verletzen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib und Leben oder der Rechte von Beschäftigten und deren Vertretungsorganen dient. Wer Verstöße meldet, soll keine beruflichen Konsequenzen fürchten müssen.

Wem ein Verstoß gegen Vorschriften in den genannten Bereichen bekannt wird, hat die Möglichkeit, sich an unsere interne oder externe Meldestelle zu wenden.

Interne Meldestelle

Melanie Lach
Telefon 0341 22179 406

Benjamin Herrmann
Telefon 0341 22179 421

Mail Hinweisgeber-aolabor@web.de


Externe Meldestelle

Fenja Schrick
Labor Dr. Heidrich & Kollegen MVZ GmbH
Telefon 040 970 7999 75

Mail hinweisgeber@labor-heidrich.de

 

 

Information an die Betroffenen gem. Art. 13 DSGVO
Information an die Betroffenen
Information an die Betroffenen

Die Anliegen werden mit äußerster Diskretion und Vorsicht behandeln.